Zum 24.02.2016 ist – von vielen unbemerkt – ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses Gesetz Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz schützen. In der Praxis bedeutet es aber, dass nun fast jeder Seitenbetreiber abgemahnt werden kann.
Warum Webseitenbetreiber jetzt handeln müssen
Nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch „kleine“ Webseitenbetreiber müssen ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine oder keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden hat.
Gilt die Gesetzesänderung auch, wenn Sie auf der Website gar keine Kundendaten abfragen?
Ja. Datenschützer sehen nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.
Das führt dazu, dass fast alle Webseiten ab dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen. Webseitenbetreiber ohne vollständige Datenschutzerklärung können ab sofort abgemahnt werden. Diesen Ärger können Sie vermeiden.
8 von 10 Webseiten haben keine korrekte Datenschutzerklärung. Als Seitenbetreiber müssen Sie Ihre Nutzer in der Datenschutzerklärung über unzählige Punkte korrekt belehren:
• Datenweitergabe
• Datenspeicherung
• Umgang mit Cookies
• IP-Adressen, Server Logs
• Speichern von Kundendaten
• Name, Adresse, Telefon, E-Mail
• Tracking: piwik, Google Analytics, eTrecker
• Zahlungsanbieter wie Paypal, Überweisung, Kreditkarte
• Newsletter
• Kontaktformulare
• Facebook und Twitter
• Tumblr, Instagram, Pinterest
Sichern Sie Ihre Webseite jetzt gegen Datenschutzverstöße ab
• Vollständige Datenschutzerklärung: rechtssicher, schnell & einfach
• Abmahnsicher und selbstverständlich mit anwaltlicher Haftung
• Stets aktuell mit automatischem Updateservice und Überwachung
• Über 30.000 zufriedene Seitenbetreiber nutzen bereits die Rechtstexte
Quelle: eRecht24, Sören Siebert