Hallo in die Runde,
unser Steuerberater hat uns heute darüber informiert, dass es seit November 2014 neue GoBD-Grundsätze gibt, die die Finanzämter bei Betriebsprüfungen bereits für das Jahr 2015 anwenden werden.
Laut einem Schreiben des Bundes der Selbständigen geht es um folgendes:
Finanzämter prüfen Firmen 2015 erstmals nach neuen GoBD-Grundsätzen, die die meisten ERP-Programme nicht erfüllen. Betroffene sind auch Kassen-, Fakturierungs-, Messwaagen, Kostenrechnungs-, Zeiterfassungs- und Dokumentationsmanagementsysteme.
Unternehmen, deren ERP – Software (Enterprise Resource Planning) nicht den neuen GoBD-(Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) Anforderungen des Bundesfinanzministerium (BMF) entspricht, laufen Gefahr, dass die Finanzämter ihre Bilanzen für 2015 nicht anerkennen und schlimmstenfalls eine Steuerschätzung vornehmen. Experten bezeichnen die Lage vor allem für die mittelständischen Firmen als „brisant“, weil das BMF erst im November letzten Jahres seine neuen „Grundsätze“ zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) festgelegt hatte und die meisten ERP-Programme noch nicht darauf abgestellt seien. Betroffen sind nicht nur Programme für das Rechnungswesen, sondern auch die vor- und nebengelagerten IT-Systeme wie beispielsweise PC–Kassen-, Warenwirtschafts-, Fakturierungs-, Messwaagen-, Kostenrechnungs- Zeiterfassungs- und Dokumentationsmanagementsysteme.
Finanzämter suchen gezielt nach Schwachstellen.
Der Bundesverband der Selbständigen ist darüber informiert, dass die neuen GoBD-Grundsätze schon auf das Veranlagungsjahr 2015 anzuwenden ist. Die Finanzbehörden haben bereits begonnen, Spezialisten einzusetzen, die bei Betriebsprüfungen die betroffene Software gezielt auf Schwachstellen bezüglich der neuen Regeln abklopfen sollen. „Die Anwender sind selbstverantwortlich für die Einhaltung der GoBD und damit für die Ordnungsmäßigkeit der zur Buchführung eingesetzten Softwareprodukte, nicht etwa die Hersteller." Inwieweit die Hersteller regresspflichtig werden, wenn sie ihren Kunden im Grunde eine möglicherweise nicht mehr gesetzeskonforme Software anbieten, wird die Rechtsprechung frühestens 2016 entscheiden. Die Anwender der Software können eine Zertifizierung durch einen von einer deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle unter
www.bds-dgv.de zur Verfügung.
Hat jemand bereits Erfahrungen mit diesem Thema und kann dazu Ratschläge geben?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen aus Nierstein vom FDI-Bezirk Mainz/Wiesbaden
Michael Lattreuter