Jahreshauptversammlung
Absage bis auf weiteres.
Beschreibung
wir sind leider gezwungen, die Jahreshauptversammlung mit Ehrungen und Vorstandswahl – geplant für den 22.04.2021 bzw. 29.04.2021- abzusagen.
Bei dieser Absage beziehen wir uns auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie vom 27.03.2020 – das sogenannte CORONA-Gesetz – welche in Art. 2 § 5 für Vereine und Stiftungen den Ausfall einer Jahreshauptversammlung 2020 als Möglichkeit nicht ausschließt.
Die Geltung dieses Gesetzes ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die Auflagen nach der CovidSchVO zwingen uns zu diesem Schritt. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Mitgliederversammlung aufgrund der Corona- Pandemie nicht stattfinden kann und daher auch keine Wahlen des Vorstands gemäß § 26 BGB und der Satzung durchgeführt werden können?
In unserer Satzung ist geregelt, dass der bisherige Vorstand bis zur Neuwahl eines neuen Vorstandes im Amt bleibt, §23, Punkt 7. Die gesetzliche Regelung des neuen Gesetzes sieht dies für alle Vorstandsmitglieder gemäß Art.2 § 5 Abs.1 vor.
Alle Funktionsträger*innen bleiben solange im Amt, bis eine Wahl wieder satzungsgemäß durch- geführt werden kann. Die für dieses Jahr stattfindenden Entlastungen für das Jahr 2020 und die Vorstandswahlen erfolgen bei der nächsten möglichen Mitgliederversammlung.
Sie werden hierzu rechtzeitig eingeladen.
Bis dahin, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Vorstand
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