Haben Sie Geld übrig? Ja – bleiben Sie passiv! Nein werden Sie aktiv!
Vortrag - Datenschutz
Mittwoch,
21.
Februar
2018
von 18:00 bis 20:00 Uhr
Océ Printing Systems GmbH & Co. KG
Siemensallee 2
85586 Poing
Beschreibung
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und wird damit in allen EU Staaten geltendes Recht. Gleichzeitig tritt auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG - neu) in Kraft. Darin sind Sanktionen bei Nicht-Beachtung der Vorschriften bis zu 4 % des Jahresumsatzes bzw. 20 Mio. Euro vorgesehen! Und diese Beträge wollen Sie doch sparen bzw. besser einsetzen?
Auf den Einsatztermin der neuen DSGVO sollten sich daher alle Unternehmen gut vorbereiten und genau prüfen, wo in ihren Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Daher wird uns Herr Dr. Michael Knödler (er ist IT-Consultant und zertifizierter Datenschutzbe-auftragter) an unserem Veranstaltungsabend mit praktischen Beispielen zeigen, auf was auch kleinere Unternehmen auf jeden Fall achten sollten, um auf die neue DSGVO gut vorbereitet zu sein. Dazu gehört der Umgang mit allen personenbezogenen Daten im Unternehmen, wie Kundendaten (ob alt oder neu), Interessenten und Mitarbeiter genauso wie eine korrekte Datenschutzerklärung und verschärfter Dokumentationspflicht. Auch zum Umgang mit Mails, Newslettern und zu verwaltenden Daten von Dritten erhalten Sie praktische Tipps und Informationen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am 21.02.2018 um 18 Uhr bei Ocè Printsystems in Poing und dem anschließenden Gespräch in der Gaststätte „Bei Onkel Ivo“.
Referenten
Dr. Michael Knödler
IT-Consultant und zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Anmeldung für FDI-Mitglieder
Anmeldung für Gast-Teilnehmer
Kosten
FDI-Mitglieder frei
Gäste 25,00 €
Studenten, TGM-Mitglieder 15,00 €
Nach einer mehrjährigen Übergangszeit tritt nunmehr am 25.05.2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie steht über dem ebenfalls neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weist weitreichende Forderungen auf, welche die Unternehmen einige Kopfschmerzen bereiten könnten. Denn die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Korrektur und Löschung ihrer Daten wurden ebenso erheblich ausgeweitet, wie die damit verbundene Dokumentationspflicht. Hinzukommt noch die Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen. Das bedeutet für Sie als Unternehmer: Sie müssen beweisen, dass die Verarbeitung von Kunden- und/oder Beschäftigtendaten in Ihrem Betrieb gesetzeskonform erfolgte.
Diese komplexe Thematik konnte der Referent Herr Dr. Michael Knödler, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, an Hand von Praxisbeispielen anschaulich erläutern und die interessierten Teilnehmer für die dabei auftretenden Herausforderungen sensibilisieren. Die engagierte und rege Diskussion bewies, dass es ihm gelungen war, die wichtigsten Elemente der DSGVO in kurzer Zeit zu vermitteln!
Es sind nur noch runde 80 Tage bis zur Gültigkeit der EU-Verordnung! Nutzen Sie die Zeit und vermeiden damit mögliche Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes! (Kurt Bortel)